Rrrrechtlich unnnverrrrbinnndlich!

Rrrrechtlich unnnverrrrbinnnndlich!

 

Die schnarrende Stimme von Anton Hynkel in „Der große Diktator“, synchronisiert von Hans Hessling, die muss es gar nicht sein.

Es genügt auch das Altmännergequieke von Walter Ulbricht: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen“,

um mir einen eiskalten Schauer über den Rücken laufen zu lassen.

Nun heißt es  auf der CDU-Seite im Internet:

 

Im Internet tauchten dazu Falschmeldungen gegen den GCM auf, die zu Fragen von besorgten Bürgern geführt haben. Diese Fragen beantworten wir im Folgenden:

 

Frage

Entstehen aus dem UN-Migrationspakt neue Pflichten für unser Land?

Antwort

Nein. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Er ist rechtlich unverbindlich. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland grundsätzlich bereits. Sie stehen im Einklang mit den Zielen, die die CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat.

 

Und schon wieder rieselt es mir eiskalt über den Rücken. In Anbetracht dieser eiskalten Irreführung der (Bio-)Deutschen, verbunden mit dem stolzen Eingeständnis des Rechtsbruchs seit September 2015.

Fangen wir mit dem Aufdröseln der eigentlichen Aussage dieses Textes von hinten an. Der „Pakt“ enthält, das wird zugegeben, politische Vorgaben. Diese Vorgaben stünden, so heißt es, im Einklang mit den Zielen, die die CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat. Das heißt aber weder, dass sie so drinstehen, noch dass die Vorgaben oder das was im Koalitionsvertrag damit im Einklang steht, auch mit dem Grundgesetz in Einklang steht – und das tut der Pakt eben nicht!

Es mag mit dem Grundgesetz in Einklang stehen, dass die Bundesregierung internationale Wischi-Waschi-Papiere unterschreiben darf. Meinetwegen sogar einen Glückwunsch an den Bürgermeister von Amsterdam zum 381. Jubiläum des Endes der Tulpenhysterie,

was in dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration drin steht, ist aber nicht nur nicht Wischi-Waschi, sondern in weiten Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar – und das wäre es noch nicht einmal, wenn im Grundgesetz verankert wäre, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Wenn die CDU sich dann rühmt, die Vorgaben des GCM würden von Deutschland bereits grundsätzlich erfüllt, dann ist das der Versuch, das, was Horst Seehofer die „Herrschaft des Unrechts“ nannte, zu einem rechtlich einwandfrei abgesegneten und längst gebräuchlichen Vorgehen zu erklären, was es absolut nicht ist. Hochrangige Verfassungsjuristen bestreiten das vehement, werden jedoch von der Alternativlosen mit Verachtung gestraft. So ist das.

Nun aber zum Kern:

Warum unterschreibt jemand eine unverbindliche Absichtserklärung?

Doch nicht, weil er nicht die Absicht hat, dieser Erklärung entsprechend zu handeln!

Ich glaube nicht, dass diese Bundesregierung die Absicht hat, die Gemeinschaft der rund 190 Staaten, die diesen Pakt in Marrakesch unterschreiben werden, mit einer nicht ernst gemeinten Unterschrift total zu verarschen!

Ich glaube eher, dass die Finte, den Pakt als „rechtlich unverbindliche Vereinbarung“ zu deklarieren, eher der Verarschung einer ganz anderen Zielgruppe dienen soll. Nämlich genau jener Zielgruppe, die sich einreden lässt, bei der Reduzierung illegaler Migration ginge es darum die Zuwanderung zu begrenzen, statt zu begreifen, dass der Sachverhalt der illegalen Migration mit diesem Pakt faktisch abgeschafft wird. Migration ist hinfort legal und eröffnet dem Migranten im selbstgewählten Zielland die volle rechtliche Gleichstellung mit jenen, die schon länger dort wohnen!

Selbstverständlich ist im „Pakt“ unter Pkt. 15 geregelt, dass die Nationale Souveränität bestehen bleibt und jeder Staat selbst regeln könne, was legale und was illegale Migration sei. Nähme die Bundesregierung dies ernst, hätte sie vor der Unterschrift im Dezember ein entsprechendes Gesetz verabschieden müssen. Hat sie das getan? Mir ist davon nichts bekannt.

Wie kann man sich über Trump, Orban, Kurz und den Australier, der auch nicht unterschreiben wird, im höchsten Diskant moralischer Überlegenheit erregen, wenn man selbst nur unterschreibt, weil es ja unverbindlich ist.

Liebe CDU, liebe Bundesregierung, ihr macht euch lächerlich!

Auch damit übrigens:

 

Frage

Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt den Staaten die Pflicht auferlegt, Kritik an Einwanderung und an den UN-Migrationspakt zu unterbinden?

Antwort

Selbstverständlich nicht. Ganz im Gegenteil. Die Unterzeichnerstaaten sollen im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung schützen. Sie sollen allerdings einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der bereits bestehenden deutschen Rechtslage gegen Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik.

Denn genau die Pflicht, Kritik zu unterbinden, ist Bestandteil des GCM, wenn sie auch voll im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und Orwell’scher Sprachgestaltung nahezu unangreifbar im gesamten Text an vielen Stellen daherkommt, unter Grundsatz 17 wird es deutlich, wenn es heißt:

Alle Formen der Diskriminierung beseitigen,

die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern,
um die Auffassungen über Migration zu formen.

Wenn Regierungen darangehen, die Auffassungen ihrer Bürger zu formen, dann ist das Bevormundung mit der Tendenz zur Meinungsdiktatur – und davon haben wir mit den Netzwerkdurchsetzungsgesetz, der seit ein paar Monaten „bestehenden deutschen Rechtslage“, die ja keineswegs unumstritten ist, schon mehr als genug.

Mag sein, dass das Maaswerk vom Verfassungsgericht nicht gekippt wird. Es kann aber auch anders kommen, und die Verfassungsrichter stärken die Meinungsfreiheit mal wieder ein bisschen.

 

Ich bin der Überzeugung, dass niemand ein rechtlich unverbindliches Papier unterzeichnen sollte, der sich von Anfang an gegenüber denen, für die er stellvertretend unterzeichnet, darauf hinausredet, dass es ja völlig unverbindlich sei.

Ich bin zudem der Überzeugung, dass keine deutsche Bundesregierung auch nur im Ansatz befugt ist, ein Papier von einer derartigen Tragweite überhaupt zu unterzeichnen, ohne vorher einen Volksentscheid herbeizuführen.

Frau Merkel wird es uns allen, ebenso wie Herr Maas übrigens, der ja neuerdings als Außenminister tätig ist, nach Unterzeichnung gerne ausführlich so lange erklären, bis wir es alle verstanden haben, dass man sich selbstverständlich auch an einen rrrechtlich unnnverrrrbinnndlichen Pakt gebunden fühlen kann, vor allem, wenn man das von Anfang an so wollte.

Phhhh!

Brechreiz.