… da wird Gehorsam zum Verbrechen.

Da waren Sie sich einig, der in Augsburg ungeliebte Augsburger Brecht und die Enzyklikenschleuder Leo_XIII: Es gibt so etwas, wie ein Naturrecht, und das sei grundsätzlicher und wirksamer als jede Art gesetzten Rechts, so gut gemeint gesetztes Recht auch immer sei, weshalb Widerstand zur Pflicht und Gehorsam zum Verbrechen würde, wo das Unrecht Recht ist.

Nun will ich – bitte stark verwundert dreinschauen – Angela Merkel als Dritte in diesen Bund einführen (Brecht und Leo XIII. sind sich ja auch nie begegnet) und sie als den ersten deutschen Bundeskanzler bezeichnen, der dem Rechtspositivmismus und damit dem Grundgesetz und allem darauf aufgebauten Recht entsagte und sich stattdessen einer selbstgestrickten deutschen Naturrechtsverfassung unterwarf.

„Was war zuerst da“, fragte sich Angela, „Mensch oder Grenze?“, und kam, obwohl sie nicht dabeigewesen sein konnte, zu dem Schluss es müsse der Mensch gewesen sein, der folglich die älteren Rechte habe, und zudem, nüchtern betrachtet, sowieso beiderseits von Grenzen anzutreffen sei, also im Prinzip im ganz großen Maßstab das vollführe, was Bühnenkünstler als den Trick mit der „Zersägten Jungfrau“ im Programm hätten, nämlich eine – wenn auch beeindruckende und gruselige, so doch nur – vorgegaukelte Illusion.

Aufbauend auf dieser Erkenntnis, dass Grenzen nur Illusion seien, konnte der logische Schluss nicht ausbleiben, dass etwas nicht Existentes, etwas, das nach der erweiterten  völkerrechtlichen Genderlehre auch nur „soziales Konstrukt“ ist, auch nicht verteidigt werden könne, ja nicht einmal verteidigt werden dürfe, da hier auf Seiten der nur ihr Naturrecht wahrnehmenden Grenzüberschreiter von einem strafrechtlich nicht mehr belangbaren, multiplen Verbotsirrtum ausgegangen werden müsse.

Die Welt sei folglich eben nicht jener Versuchsanordnung aus Schweinsblase und Bottich zu vergleichen, derzufolge Reichtum und Armut nach den Gesetzen der Osmose interagieren, bis es zum Ausgleich kommt, die Welt sei vielmehr jene Jungfrau, von der für eine kurze Weile angenommen werden muss, sie sei mittendurchgesägt, obwohl sie stets unteilbar geblieben ist, wie es das Kuratorium unteilbares Deutschland bis zum 2 + 4 Vertrag ermüdungsfrei auch für das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 vorgetragen hat.

Schon das Verschwinden des so genannten Eisernen Vorhanges, die so genannte Wiedervereinigung, aber auch die Ost-Erweiterung der EU und die Ost-Erweiterung der NATO sind doch, so Merkel weiter, unwiderlegbare Beweise für den illusionären Charakter von Grenzen, die doch nur Leid schaffen.

Wer solche Grenzen verteidigt, wie es die Angehörigen der Nationalen Volksarmee im Dienst am antikapitalistischen Schutzwall gehorsam taten, auch das hat die Geschichte bereits erwiesen, hat sich eines Verbrechens schuldig gemacht, weil – siehe oben  –  das im Unrechtsstaat gesetzte Recht vor dem ewig gültigen Naturrecht nicht Bestand haben kann.

Ich bin nun zu der Überzeugung gelangt: Merkel hat Recht, verharrt aber noch in einer kleinkarierten, korinthenkackerischen Auslegung des Naturrechts.

Was war denn zuerst da: Der Einwohner – oder das Meldeamt? Der Diesel – oder die NOx-Grenzwerte? Die Vermummung – oder das Vermummungsverbot? Das Königreich Bayern – oder Jean Claude Juncker?

Alles nur aufgesetzte Konstrukte!

Wer überzeugt ist, und daher zur Richtlinie der Politik macht, Menschen aller Arten und sexueller Identität und religiöser Fundamentalität hätten unterschiedslos ein Naturrecht auf Völkerwanderung und Niederlassungsfreiheit in Verbindung mit dem Naturrecht auf Leistungen des jeweiligen Wirts-Sozialstaates, der kann und darf da nicht stehenbleiben!

Allerdings wird die Illusion der Grenzziehung in einer Welt der Nudger und Soft-Lawer, der Warmduscher und pazifistisch angestrichenen Profit-Maximierer eben erst wahrgenommen, wenn die illusionären Grenz-Konstrukte massenhaft überschritten werden.

Hier liegt der Schlüssel für die Durchsetzung aller Interessen!

So wie es für die Banken hieß: „Too big to fail“, heißt es in Bezug auf die Migranten: „Too many, to do anything“ (bzw.: Jetzt sind sie halt da…!).

Das haben die nahe am Naturrecht sozialisierten nordafrikanischen Wüstensöhne und die schwarzafrikanischen Wandersleute ebenso verinnerlicht, wie Afghanen und Pakistani.

Und scheinbar gibt der Erfolg ihnen Recht. Dabei ist es umgekehrt: Das internationale, von den Vereinten Nationen aus der Jauchegrube der Geschichte gehobene, anarchische Faustrecht der undemokratischen Mehrheitsmacht ist die Grundlage ihres Erfolges!

Es ist das Recht, mit dem die Langobarden, die Ost- und die Westgoten das dekadente römische Reich vernichteten, es ist das Recht, mit dem die Spanier, Portugiesen, Briten und Franzosen den amerikanischen Kontinent für sich eroberten:

Das Recht, sich als Neuankömmling an kein bestehendes Recht halten zu müssen,
weil man stark genug ist, das eigene, mitgebrachte Recht (oder einfach nur sich selbst) durchzusetzen.

Wenn die ob ihres ruhigeren Temperamentes stets etwas langsamer reagierenden Deutschen dieses naturrechtliche Prinzip erst einmal auch sich selbst zu Nutze machen werden, bis es auch von ihnen heißt: „Es sind zu viele, um noch irgendetwas zu unternehmen“, wenn also die Autochthonen sich ebenfalls in die Wonnen des anarchistischen Chaos stürzen, wenn – um nur ein aktuelles Beispiel zu nennen, Diesefahrverbote schlicht massenhaft missachtet werden, wenn 99% des Bedarfs der Konsumenten per Ladendiebstahl und Plünderung befriedigt werden, wenn der Duft von Gras durch die Städte wabert und in sämtlichen öffentlichen Gebäuden und Gaststätten geraucht wird wie früher, und dem allen niemand Einhalt gebieten kann, weil die Ressourcen fehlen, dem noch Einhalt zu gebieten,

dann wird sich herausstellen, ob die Vernunft auf diesem Planeten endgültig verloren hat, oder ob es den Gutwilligen und Vernünftigen angesichts der verheerenden Zustände doch noch einmal gelingt, das Faustrecht durch eine Ordnung zu ersetzen, die von allen, selbst von den Regierungen, respektiert und wieder einmal für ein paar Jahrzehnte eingehalten wird.

Bis es dann wieder einmal heißt:

Wenn’s dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis.